Fragen zur Satzung
Die häufigsten Fragen, die gestellt werden und die in der Satzung geregelt sind:
1. Wie teuer ist ein Anteil?
Ein Anteil kostet 250 €. Man darf jedoch mehrere Anteile erwerben.
2. Kann die Genossenschaft von einzelnen Personen "übernommen" werden, wenn diese einfach nur genügend viele Anteile kaufen?
Nein! Jedes Mitglied hat eine Stimme, egal wie viele Anteile das Mitglied besitzt.
3. Muss ich nachzahlen, falls die Genossenschaft pleite geht?
Nein! Eine Nachschusspflicht (§ 40) der Mitglieder besteht nicht. Im schlimmsten Fall wäre das für die Anteile bezahlte Geld verloren.
4. Kann ich die Anteile auch wieder verkaufen?
Wer seine Anteile wieder zu Geld machen will, hat zwei Möglichkeiten. Schnell geht die Veräußerung von Anteilen an ein anderes Mitglied der Genossenschaft. Sollte sich kein Kaufwilliger finden, muss man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen und die Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Geschäftjahresende einhalten. Die Kündigung kann jedoch erst nach einer Mitgliedschaft von drei Jahren ausgesprochen werden.